16. April 2024, 23:15 Uhr

Im Nachhinein konnte man es ja nicht vorher wissen...

Hausfront des Verwaltungsgerichts Köln

VG Köln: Ausgangssperren rechtmäßig

Das Verwaltungsgericht Köln hat am 29. November erneut ein Urteil zu den Ausgangssperren im Frühjahr 2021 gesprochen. Demnach waren diese nach Ansicht der Verwaltungsrichter verhältnis- und rechtmäßig. Die Urteilsbegründung läßt aber eher angesichts der aktuellen Erkenntnisse Verwunderung entstehen.

Am 17. April 2021 ordnete die Stadt mit der Unterschrift des Gesundheitsamtsleiters Nießen Ausgangssperren an, im Stadtgebiet durften die Wohnungen nur mit triftigen Gründen verlassen werden. Einen guten Monat wurden die Einwohner zwischen 21 und 5 Uhr morgens in ihren Wohnungen eingesperrt. Gerüchteweise liegen noch zehntausende von Bußgeldbescheiden unbearbeitet beim Ordnungsamt, wieviele davon auf „Verstösse“ gegen die Einsperrung zurück gehen, ist nicht bekannt.

Urteil rückwirkend, aber als Signal für die Zukunft ?

Dies wollte ein Kölner Kläger nun auch im Nachhinein als rechtswidrig feststellen lassen, doch das Verwaltungsgericht war anderer Meinung. Demnach waren die Inzidenzen damals von 100 auf 255,6 gestiegen und daher eine solche grundrechtseinschränkende Maßnahme gerechtfertigt gewesen. Zahlen über die man heute den Kopf schüttelt und die sich als wenig aussagekräftig bewiesen haben.
Zum Vergleich liegt die zur Begründung herangezogenen Inzidenz zum heutigen Zeitpunkt bei -weiter sinkenden- 146 Infektionen auf 100.000 Einwohner, aber niemand denkt (hoffentlich) noch an Ausgangssperren. Sie haben sich auch im Nachhinein als wirkungslos erwiesen, so auch der Expertenrat der Bundesregierung zur Evaluierung des Infektionsschutzgesetzes. Selbst der stets bemühte Gesundheitsminister Lauterbach spricht nicht mehr von solchen Maßnahmen, die von ihm herbeigeunkte „Winterwelle“ erwies sich als Wellchen, Omikron und Genesungen gaben dem Virus wohl nicht mehr viel Angriffsfläche. Die Rolle der Impfungen ist umstritten, inzwischen gilt sie bei den aktuellen Varianten als so wirkungslos, daß auch die einrichtungsbezogene Impfpflicht im gesundheitswesen auslaufen wird. Deutschland ist mit viel Verzögerung den schwedischen Weg gegangen, das ohne totalitäre Maßnahmen auskam.

Postfaktisch war aber alles supi

Das alles hatte für das Verwaltungsgericht keinen Belang. Den als inzwischen falsch erwiesenen Einschätzungen des Allgemeinmediziners Dr. Johannes Nießen und der Architektin Andrea Blome wurde mehr Gewicht beigemessen als Grundrechtseinschränkungen. Daß damals der einzige fachkundige Epidemiologe und Leiter der infektiologischen Abteilung Dr. Weidmüller des Gesundheitsamtes krankheitsbedingt ausgefallen war, spielte vor Gericht offenbar keine Rolle, in dieser Stadt haben Architektinnen offenbar genug Fachwissen, um Grundrechte einzuschränken.

Kliniküberlastung spielte wohl keine Rolle

Auch auf die angebliche „Überlastung der Kölner Kliniken“, die im Moment auch ohne Corona noch mal deutlich die damaligen Verhältnisse  übersteigt, ging das Gericht in seiner Pressemitteilung nicht ein. Die Ausgangssperren wären geeigneter gewesen als Kontrollen in den Privatwohnungen. So wird eine Grundrechtseinschränkung damit begründet, daß man ja noch schlimmer hätte eingreifen können. Dass das alles evident wirkungslos war spielte für das Verwaltungsgericht keine Rolle. 

Das Urteil kann vor dem Oberverwaltungsgericht Münster angefochten werden (mj)

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