27. April 2024, 7:17 Uhr

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Staatsanwaltschaft legalisiert Straßenraub

Selber schuld, wer sofort zahlt

Bekanntlich hat die deutsche Justiz ihre Probleme mit der Unabhängigkeit, spätestens seit dem Urteil des EuGH, daß deutsche Staatsanwälte keine europäischen Haftbefehle mehr ausstellen dürfen, ist die deutsche Justiz  auch international eine Lachnummer. Der desaströse Zustand einer weisungsgebundenen Strafverfolgung wurde 2019 festgestellt. Innensenatoren mit dünnen Fell dürfen ihre Bediensteten aussenden, um „Pimmel“-Aufkleber von Laternenpfählen zu kratzen. Und natürlich wird die Amtsbefugnis auch dazu missbraucht, die Staatsanwaltschaften mit Durchsuchungsaktionen zu beauftragen oder Ermittlungen zu verbieten. Die Rolle von Bundeskanzler Scholz in der CumEx-Affäre um die Warburg-Bank wird wohl dauerhaft ungeklärt bleiben.
Da muss man sich nicht über Zustände in Weissrussland aufregen, wenn die Beamten nur noch willfährige Gehilfen von Justizministern und anderen Regierenden sind. und da schmunzelt Resteuropa eben über den vorgeblichen europöischen Musterschüler Deutschland. Die so oft gescholtene Justiz Polens hat dieses Problem mit den europäischen Haftbefehlen übrigens nicht, vorgeführt wurde nur Deutschland und zwar am Nasenring des europäischen Rechts. Das Urteil ist von 2019 – geändert hat sich seitdem nichts.

Dem normalen Bürger wird da in seinen Rechten und dem schutz vor Willkür nur mit Schulterzucken begegnet, für den rückt man nicht aus und verweist bei jeder Gelegenheit auf den Privatklageweg. Leichte Arbeit, leichtes Geld – die Justiz verkommt zum Erfüllungsgehilfen der Politik.

Die Staatsanwaltschaft Köln hat jetzt in meiner Anzeige gegen das Ordnungsamt der Stadt Köln kein strafbares Verhalten wegen der Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Unschuldige erkennen wollen.

Maskenstrafe – aber nur bar, sofort und ohne Bedenkzeit

Es trug sich nämlich während der Maskenpflicht in Köln wohl des öfteren zu, daß Bürgerinnen und Bürger auf offener Straße von den rührigen und offenkundig schlecht geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern angesprochen wurden, warum sie denn keine Maske tragen würden. Als Verstoss gegen die Coronaschutzverordnung würde man jetzt die Personalien aufnehmen und „ein Verfahren einleiten, zu dem man sich dann schriftlich äußern könne, da kämen dann aber noch die Verwaltungsgebühren dazu“. Das alles könnte man sich sparen, wenn man vor Ort 50€ (angeblich war man da sehr flexibel und verlangte auch schon mal 100€ oder mehr, je nach Angstszenario und Inzidenz) zahlen würde. Natürlich in einem kumpelhaften Ton, als ob man da ein Schnäppchen geschossen hätte.
Mir ist das zwei Mal passiert. Zahlen musste ich nie. Trotzdem durfte ich die Verjährungsfristen von großzügigen 10 Monaten (bei Verkehrsverstössen sind es nur drei) abwarten.

Wer sich weigerte sofort vor Ort zu zahlen, dessen Personalien wurden – in meinem Fall rechtswidrig, da ich keine Maske tragen muss – aufgenommen – und zumindest in meinen beiden Fällen hörte ich nie wieder davon. Was mit meinen Daten geschah, ob ein Verfahren eingestellt wurde oder nicht – ich habe es nie erfahren. Völlig legal, schließlich sei „kein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden“, so die Staatswanwaltschaft Köln. Die Aufnahme von Personalien stellt aber bereits einen strafprozessualen Eingriff des Staates dar und leitet eben genau so ein Verfahren ein. Das Ordnungsamt hat sonst auch keine Befugnis dazu, ohne ein Verfahren. Das wäre ja Handaufhalten und Bedrohung auf offener Straße, vulgo: Strassenraub, Es stelle aber eine „Rechtsauffassung eines einzelnen Mitarbeiters des Ordnungsamtes dar“, wenn dieser ermitteln wolle und kein systematisches Vorgehen. Nun ja: mir ist das wie gesagt zwei Mal passiert. Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Unschuldige ist keine „Rechtsauffassung“, sondern eine Straftat wie aus der DDR, die ohne Rechtsgrundlage „schädliche Staatsfeinde“ mit solchen Fiesigkeiten und staatlichem Druck „zersetzen“ wollte. Deshalb ist es auch ein Verbrechen mit Mindeststrafmaß wenn Staatsdiener gegen Unschuldige ermitteln. Und es ist ein Offizialdelikt, daß heißt, daß die Staatsanwaltschaft eigentlich von Amts wegen ermitteln müsste. In einem Rechtsstaat ist diese Strafvorschrift ein Abwehrrecht des Einzelnen gegen rechtswirdige staatliche Repression. Im zweiten Fall wollte man mich von der Berichterstattung einer Corona-Maßnahmendemo auf dem Roncalli-Platz abhalten. Was nicht gelang und ebenso folgenlos war. Genau wie der aufwendige Versuch des Kölner Ordnungsamts, gegen den Rechtsanwalt Markus Haintz vorzugehen, der kläglich und spekakulär scheiterte. Ich berichtete hier darüber.

Erinnert an „Operative Vorgänge“ der Stasi

Jetzt stellt sich eigentlich die Frage, in wievielen Fällen das Ordnungsamt denn mit der Masche auf der Straße zu kassieren und ansonsten die Sache zu vergessen erfolgreich war.

Doch dazu meint die Staatsanwaltschaft auch nach ausführlichem Vortrag, daß es sich um keine erkennbare Straftat handeln würde.
Da gibt es zwar den § 344 StGB der „Verfolgung Unschuldiger“, nach dem sogar der Versuch der Einleitung schon strafbar ist – und es handelt sich sogar um einen Verbrechenstatbestand – aber wie bei den Staatsanwaltschaften üblich sucht man vor allem erst mal nach Gründen, erst keine Ermittlungen aufzunehmen, dann nach Einstellungsgründen und dann vielleicht mal nach einem Täter, vor allem, wenn dieser aus „den eigenen Reihen“ kommt. Oberstaatsanwältin K. kann also in dem Versuch, ein Ermittlungsverfahren durch die Aufnahme von Personalien Unschuldiger einzuleiten, keinen Versuch erkennen, Unschuldige zu verfolgen. Dabei ist das genau der Tatbestand aus dem Strafgesetzbuch: die Verfolgung Unschuldiger, also die Einleitung von Ermittlungsverfahren nach der Strafprozessordnung (Ordnungwidrigkeiten sind dem gleichgestellt). Die Logik ist haarsträubend, aber für eine Oberstaatsabwältin sicher arbeitssparend, man ist mit dem Durchsuchen von „Pimmel-Aufkleber-Druckern“ wahrscheinlich überlastet. Der Versuch wird also straffrei, also kann man die Drückerkolonnen vom Ordnungsamt weiter auf die Jagd schicken, sobald die Corona-Panik wieder groß genug ist. Mit der Legalisierung dieser zweifelhaften Vorgehensweise hat man wieder ein Abwehrrecht des Bürgers gegen den übergriffigen Staat geschleift, aber daran gewöhnt man sich im „besten Deutschland aller Zeiten“ ja immer mehr.

Es wurde sogar versucht, meine Anzeige in die Nähe einer böswilligen Vermutung zu stellen. Es gäbe dafür ja keinen Beweis, daß man versucht hätte, gegen mich zu ermitteln. Zur Beweiserhebung ist aber eben die Staatsanwaltschaft zuständig und die will nicht.

Jetzt bleibt die Frage, wie oft das Ordnungsamt denn bei dem Versuch, direkt auf der Strasse zu kassieren, erfolgreich war. Diese Frage wird dank der ermittlungsverhindernden Staatsanwaltschaft Köln offen bleiben. War ja alles „legal“. Man kann nur hoffen, daß jeder der möglicherweise zu Unrecht abkassierten Bürgerinnen und Bürger (ich möchte ausgeraubte Touristen da nur am Rande erwähnen)eine Quittung über seinen Wegezoll bekommen hat. Schreiben Sie mir, wenn nicht.

Die Sache mit den Krähen und den Augen

Mit der Unabhängigkeit und der Verfolgung von Amtsdelikten bleibt Deutschland also auf dem Niveau, das man in anderen Ländern lautstark bemängelt.Das stellte auch der UN-Sonderbeauftragte für Folter und Menschenrecht, Nils Melzer, in seiner Stellungnahme zu Polizeigewalt in Deutschland jüngst fest, der das Vorgehen von Polizisten auf Corona-Maßnahmen-Demos rügte und hervorhob, daß die Justiz in Deutschland nur zögerlich und mangelhaft in den eigenen Kreisen ermittele.

Man kann bei jedem Kontakt mit dem Ordnungsamt der Stadt Köln nur den guten Rat (keine Rechtsberatung!) erteilen: schweigen und auf den Anhörungsbogen warten. Niemals vor Ort zahlen und mit der vermeintlichen Ersparnis der Verwaltungskosten ködern lassen. Rechtsbeistand befragen.

Ob hinter der geschilderten Masche des ordnungsamtlichen Strassenraubs (auch das Bedrohen mit einem legalen Verfahren ist nach stehender Rechtssprechung eine Nötigung) System der Stadt steckt ist tatsächlich nur ein Verdacht – solange ich nicht genug ähnliche Fälle berichtet bekomme. Schreiben Sie mir, ich bleibe dran(mj)

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Von wegen WM in Katar: die Severinsbrücke wurde 1956 mit Hilfe von Schwarzarbeitern gebaut. Bei einem Arbeitsunfall kamen 5 ums Leben. Die Stadt äußert sich bis heute nicht dazu, wieviele illegale Arbeiter beschäftigt wurden.