Spaziergänge und der „Hamburger Kessel“ von 1986


„Kritische Polizisten“ sehen Gefahr für die Demokratie

Die „Bundesarbeitsgemeinschaft Kritische Polizistinnen und Polizisten“ ist etwas aus dem Fokus der Öffentlichkeit geraten. Abseits von der bekannten Polizeigewerkschaften bildete sich nach dem sogenannten „Hamburger Kessel“ als Reaktion auf den Missbrauch der Polizei durch die Politik ein ehrenamtlicher Zusammenschluß, der damals auch regelmäßig in den Medien vertreten war.

Bei Demonstrationen gegen das Kernkraftwerk Brokdorf wurden „Demonstranten gejagt“ und schließlich nach einer Spontandemonstration am 08. Juni 1986 für 13 Stunden eingekesselt. Die Zustände kann man sich nur vorstellen: stundenlange durfte man nicht auf Toilette, es gab keine Versorgung, nicht mal Decken. Ein völliges polizeiliches Versagen, denn eine Festsetzung bedeutet auch Obhut. Als es zu Sympathiebekundungen von Taxifahrern kam, griff die Polizei diese ebenfalls an und beschädigte deren Fahrzeuge mit Schlagstöcken.

Das Verwaltungsgericht Hamburg erklärte das Vorgehen der Polizei als „rechtswidrig“, verwarnte die Hamburger Polizei wegen 861facher Freiheitsberaubung und sprach jedem Eingekesselten 200 DM Schadenersatz zu.

Der „Hamburger Kessel“ ist das Bild unkontrollierter Polizeigewalt, das Bild des politischen Missbrauchs der Polizei. Für die Politik hatte der Gewaltexzess keine Folgen. 2005 wurden im sogenannten „Braunschweiger Kessel“ wieder 250 Personen für zwei Stunden „eingekesselt“, auch dies war nach dem Oberlandesgericht rechtswidrig. Danach kamen noch „Stuttgart21“ und zuletzt die Gewaltexzesse der Berliner Polizei gegen „Querdenker“, die sogar den UN-Sonderbeauftragten für Folter und Misshandlung, Nils Melzer, zu einer noch nicht abgeschlossenen Untersuchung bewegten. Bezeichnenderweise schweigen diesmal die Verwaltungsgerichte und stärken dem erneuten politischen Missbrauch der Polizei sogar den Rücken.

Die Kritischen Polizistinnen und Polizisten stehen dabei, wie sie in Redebeiträgen auch auf den unisono von den Medien stigmatisierten „Querdenker“-Demos auch schon kundgetan haben, dafür ein, daß das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung sowie das Versammlungsrecht von der Polizei zu sichern und nicht zu bekämpfen sein, Übergriffe wie sie im Moment in den sozialen Medien zu sehen sind, lehnen sie ab. Insbesondere sehen sie aber wieder den gleichen rechtswidrigen Missbrauch der Polizei zu politischen Zwecken.

Die Stimmung in der Polizei ist schwer abzuschätzen, aber auch aus Äußerungen der Polizeigewerkschaft kann man zwischen den Zeilen lesen, daß dort keineswegs nur Zustimmung herrscht. Trotz der Nähe zur Politik äußert man auch dort Kritik an den politisch beklatschten Übergriffen gegen friedliche Demonstranten. Der Landeschef der GdP sachsen Husgen schreibt auf der Gewerkschaftsseite:

Gesellschaftliche Probleme lassen sich (…) grundsätzlich nicht mit polizeilichen Mitteln lösen

Was stört mich mein Widerstand von gestern? Ich hab’s doch jetzt bequem!

Ganz anders die Politik. Gerade, die, die „damals“ Steine gegen Polizisten schmissen und das nur als „zivilen Ungehorsam“ bezeichneten. Von den bürgerkriegsähnlichen Zuständen in Brokdorf will man nichts mehr wissen, sie sind eher Legende als Mahnung. Die Bundestagsabgeordnete Saskia Weishaupt („Grüne“) äußerte sich auf Twitter sogar regelrecht gewaltfordernd, aber immerhin brav gendernd:

„Die Taktik von den Querdenker:innen ist es, sich Stück für Stück die Straße zu erkämpfen. Polizei muss handeln und im Zweifelsfall Pfefferspray und Schlagstöcke einsetzen. Wir dürfen ihnen keinen Millimeter überlassen“

Auf Twitter trendete anschließend #schlagstocksaskia. Frau Weishaupt vollzog dann die inzwischen übliche Täter-Opfer-Rochade und wunderte sich über den Shitstorm, der bei der Vergangenheit der Straßenkämpfer um „Joschka“ Fischer doch eher ein Nähkränzchen der demokratischen Meinungsbildung darstellt. Angesichts ihrer eigenen Parteigeschichte – die 1986 eingekesselten Anti-Atomkraft-Demonstranten dürften überwiegend den politischen Spektrum der ‚Grünen‘ angehört haben – ist das ziemlich selbstgerecht und geschichtsvergessen.

Der Münsterländer Polizeigewerkschafter Manuel Ostermann kritisierte Weishaupt deutlich:

„Mir graut es, wenn Sie Verantwortung tragen. Rüsten sie mal rhetorisch ab. Wird offensichtlich Zeit“

Weishaupt löschte ihren Tweet draufhin und entschuldigte sich halbherzig – man habe sie nicht verstanden: „habe in dem Tweet den Kontext leider nicht darstellen können“. Natürlich, alle anderen waren wieder dumm.
Auch eine Taktik, die man in der Regel der AfD vorwirft: Gezielte Tabubrüche und anschließend zurückrudern. Zwei Schritte vor, nur einen zurück. Man hat viel gelernt aus den Anti-Atomkraft-Protesten, man hat von seinen Gegnern gelernt. Jetzt arbeiten die Gegner von einst für „Schlagstocksaskia“. Heute hört man dann von Juristen die damals auf Seiten der AKW-Gegner standen, das Brokdorf-Urteil sei  „über 40 Jahre alt und gar nicht mehr aktuell“. Das selbe scheint dann auch für das Grundgesetz zu gelten.

Weitestgehendes Versagen der Verhältnismäßigkeit

Inzwischen findet man -mit Ausnahme der öffentlich-rechtlichen Medien – überall aus Deutschland Videos von Übergriffen von Polizistinnen und Polizisten, vielleicht auch ermutigt durch solche Politikerinnen, die es besser wissen müssten. Aus Berlin kam ein Video, daß zeigt, wie eine Person. nach Angaben von Beobachtern eine Frau,  in einem Polizeitransporter von einem Polizisten verprügelt wird. Als andere Polizisten die Kameras bemerken, wird ein Vorhang im Fahrzeug zugezogen. Das wäre bei rechtmäßig polizeilichem Handeln kaum nötig. Etwas, daß man auch immer öfter beobachtet: filmende Zeugen und Journalisten werden „zugestellt“ und behindert, um die Dokumentation zu erschweren.

https://twitter.com/kleemann_tobias/status/1478122678204653583

In einer nicht näher bezeichneten Stadt (bitte Hinweis in den Kommentar, wo das ist) drangsalieren sieben Polizistinnen und Polizisten eine ältere Damen mit Hund ohne erkennbaren Grund. Die alte Frau ruft um Hilfe, Zeugen werden von weiterer Polizei verjagt.  Das sind Szenen aus Deutschland, sie muten an wie aus Belarus, das die Medien so gerne für die diktatorische Polizeibrutalität rügen.

https://twitter.com/Inkognito1117/status/1478060593198342154

Aber auch aus den Niederlanden kommen Szenen, bei denen in Amsterdam Demonstranten so übel misshandelt werden, daß der UN-Sonderbeauftragte umgehend die niederländische Regierung aufrief, diese Misshandlungen sofort zu unterlassen und eine Protestnote, ein starkes diplomatisches Zeichen, zustellte. Die niederländische Regierung teilte ihm inzwischen mit, daß sie gegen zwei Polizisten wegen der Übergriffe ermittele. Ein Tropfen auf den heißen Stein.

Bei einem Spaziergang in München wurde eine Mutter festgenommen und von ihrem etwa 12jährigen Jungen getrennt. Statt sich des Kindes empathisch anzunehmen, wird ihm von einem Polizisten noch eine Moralpredigt nach dem Motto „Jetzt siehst Du, was passiert, wenn man sich mit uns anlegt“ gehalten. Der Kölner FDP-Politiker de Vries forderte die Münchner Polizei zu einer Stellungnahme auf. Ob er eine bekommen hat, war bis zum Redaktionsschluß nicht zu erfahren.

Spaziergänge sind Versammlungen, die man besonders schützen muss

Inzwischen wird auch die Rechtssprechung („Brokdorf-Beschluss“ des Bundesverfassungerichts) missbraucht, die man nach den Übergriffen des Staates gegen Bürger geändert hatte. Nach den Protesten der 80er wollte man Versammlungen besonders gegen staatliche Übergriffe schützen und definierte den Versammlungsbegriff deshalb niedrigschwellig – auch Versammlungen, die nicht angemeldet waren sollten dem Schutz des Versammlunsgrechtes unterliegen.

Weiter legte das BVerfG enge Regeln für die Auflösung einer Versammlung fest:

Die Versammlungsfreiheit friedfertiger Demonstrationsteilnehmer bleibe auch dann erhalten, wenn mit Ausschreitungen Einzelner oder einer Minderheit zu rechnen ist.
Ein Verbot komme erst dann in Betracht, wenn eine Demonstration im ganzen einen unfriedlichen Verlauf nimmt oder der Veranstalter einen solchen Verlauf anstrebt oder billigt; auch hier seien jedoch seitens der Behörden zunächst alle Mittel auszuschöpfen, die den friedlichen Demonstranten eine Grundrechtsverwirklichung ermöglichen.

Für ein Verbot einer Versammlung finden sich im „Brokdorf-Urteil“ des BVerfG ziemlich klare Leitlinien:

Da anders als im allgemeinen Polizeirecht Verbote und Auflösungen von Versammlungen erst bei unmittelbarer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung ergehen könnten, seien strenge Anforderungen an die anzustellende Gefahrenprognose zu erfüllen. Verdacht oder Vermutungen reichten nicht aus, vielmehr müsse die Prognose auf konkreten Tatsachen, Sachverhalten und sonstigen Einzelheiten beruhen

Das hat man im Rahmen der Agitation der Politik gegen sogenannte „Querdenker“ pervertiert: auch die „Spaziergänge“ werden ad hoc von politisch gesteuerten Polizeiführern zu gefährlichen „Versammlungen“ erklärt oder aus formalen Gründen aufgelöst. Die meist sehr kleinen Gegendemonstrationen bleiben dagegen weitgehend unbehelligt. Mitten in diesem Ungleichgewicht: die Polizei, von vollversorgten Politikerinnen zu „Stock frei“ gegen die eigene Bevölkerung aufgefordert. Die „Grünen“ schweigen dazu oder nicken zustimmend. Der Sturm durch die Instanzen hat auch ein paar Stalinisten in Führungspositionen gebracht, die jetzt die damals erkämpften Urteile gegen die Grundrechte missbrauchen.

Die Kritischen Polizistinnen und Polizisten stellen sich deutlicher als die Gewerkschaften, die politisch Rücksicht nehmen wollen, gegen Übergiffe der Kolleginnen und Kollegen und bezeichnen es auch unumwunden als Polizeigewalt. Man steht klar auf der Seite der friedlichen Demonstranten. Vielleicht sollten das auch diese Demonstranten mal bedenken und nicht die ganze Polizei „über einen Kamm scheren“. Da könnte auch kritische Polizistinnen und Polizisten stehen. Es gibt mehr davon als so manchem lieb ist. (mj)

Bildquelle Titelbild: Hans Weingartz, Brokdorf-Demo 1981, CC-BY 3.0

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