VG Köln: Bundesgesundheitsministerium zur Herausgabe verpflichtet. In zwei Urteilen hat das Verwaltungsgericht Köln am 19.01.23 das Bundesgesundheitsministerium verpflichtet, Unterlagen zur skandalträchtigen Maskenbeschaffung des damaligen Gesundheitsminister Spahn herauszugeben. Spahn hatte im April 2020 eine Milliarde Schutzmasken für den schon damals hohen Preis von 4,50 € pro Stück beschaffen lassen. Die Sache beschäftigte dabei nicht nur sein Ministerium, auch die Stellungnahmen einer Beratungsgesellschaft und einer Anwaltskanzlei müssen nun herausgegeben werden. Die ausgerechnet vom Nachfolger Spahns, dem Lauterbach-Ministerium vorgebrachten Gründe – unter anderem,